Der Bleicherpfad liegt in einem Mischgebiet. Innerhalb des Areals muss die Stadt auf eine grundsätzliche Durchmischung der zulässigen Nutzungsarten achten, um ein Kippen des Gebiets-Charakters in Richtung Gewerbegebiet oder allgemeines Wohngebiet auszuschließen. Für den Bleicherpfad bedeutet dies, dass hier keine Wohnbebauung mehr möglich ist. Foto: fam
Keine Wohnbebauung mehr am Bleicherpfad
In dem Mischgebiet nur noch Gewerbe erlaubt – Weitere Beschlüsse des Bauausschusses
Von Michael Falkinger
Dem Antrag von Uli Reinhold, am Bleicherpfad ein Mehrfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus mit Stellplätzen und Carports zu errichten, erteilte der Bauausschuss der Stadt Trostberg nun doch nicht das gemeindliche Einvernehmen. Der Bleicherpfad liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzau“, Teilgebiet „Weissau“. Der Plan weist dieses Areal als Mischgebiet aus, in dem die Nutzungen „Wohnen“ und „Gewerbe“ zulässig sind.
[sam id=“8″ codes=“true“] Der Bauausschuss lehnte Reinholds Antrag ab, weil mit Realisierung des Vorhabens in diesem Bereich faktisch ausschließlich Wohngebäude vorhanden und damit die Gebietsfestsetzung Mischgebiet funktionslos und die Ziele des Bebauungsplans ausgehebelt wären. Innerhalb des Areals ist auf eine grundsätzliche Durchmischung der zulässigen Nutzungsarten zu achten, um ein Kippen des Gebiets-Charakters in Richtung Gewerbegebiet oder allgemeines Wohngebiet auszuschließen.
Reinholds Bauantrag steht im Widerspruch zu grundlegenden Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Wahrung der Gebietsfestsetzung Mischgebiet ist zwingend. Eine Abweichung ist aus städtebaulichen Gründen nicht möglich.
Bereits 2009 hatte die Stadt den Bebauungsplan geändert, um einer sich abzeichnenden Entwicklung in Richtung allgemeines Wohngebiet wirksam entgegenzusteuern und die Funktion als Pufferzone zwischen dem im Westen angrenzenden Trostberger Feld und dem Industriebetrieb der Papierfabrik Hamburger Rieger sicherzustellen. Die in Reinholds Antrag zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind die letzten noch freien Bauflächen am Bleicherpfad.
Wenn sich das Areal in Richtung allgemeines Wohngebiet entwickeln würde, bekäme die Stadt ein „massives Problem“, erklärte Bürgermeister Karl Schleid mit Blick auf die zulässigen Immissionswerte. Das wäre für das dortige Gewerbe existenzgefährdend. Auf die Frage von Horst Pfannenstein, was denn überhaupt noch dort gebaut werden dürfe, entgegnete Schleid, dass wohl nicht einmal mehr ein Einfamilienhaus, sondern nur noch Gewerbe zulässig sei.
In den vergangenen Monaten hatte sich der Bauausschuss einige Male mit einem Antrag der AEB Grund Invest GmbH & Co. KG, am Bleicherpfad ein Haus mit zwölf Wohneinheiten errichten, befasst. Das Gremium hatte sich einverstanden gezeigt.
Überschreitung der Baugrenze vertretbar
Mit ihrem Vorhaben, in der Bergstraße 6 in Eglsee ein Einfamilienhaus zu errichten, überschreiten Martin Volzwinkler und Lisa Wolferstetter zwar mit der vorgesehenen Garage die Baugrenze. Dennoch erschienen dem Bauausschuss die abweichende Position und die Größe der Garage städtebaulich vertretbar. Nachdem die Eigentümerin des Nachbargrundstücks, dessen Grenzen betroffen ist, dem Bauvorhaben zugestimmt hat, gab auch der Ausschuss grünes Licht, das Projekt von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu befreien.
Abweichungen nachvollziehbar
Auch für den Antrag von Gerhard und Hildegard Smutek, am Angerweg 12 in Heiligkreuz ein Zweifamilienhaus mit Garage und Carport zu errichten, stimmte der Bauausschuss notwendigen Befreiungen von Punkten des Bebauungsplans zu. Die Dachneigung des Hauses beträgt 30 anstatt 14 bis 24 Grad, da sonst die Nutzung und Erschließung des Dachgeschosses nicht sinnvoll lösbar ist. Das Projekt weicht zudem von den im Bebauungsplan vorgesehenen Garagenflächen und Positionen ab. Die Verwaltung betrachtet die Gründe für die vorgesehenen Abweichungen vom Bebauungsplan jedoch als nachvollziehbar und städtebaulich akzeptabel. Auch die betroffenen Nachbarn haben bereits zugestimmt.
Verwaltung sieht Anbau als angemessen
Konrad Brandl darf an sein Wohnhaus in Engertsham 3 anbauen und das Obergeschoss anders nutzen. Nach Baugesetzbuch steht nichts dagegen, ein zulässigerweise im Außenbereich errichtetes Wohngebäude auf bis zwei Wohnungen zur eigenen Nutzung zu erweitern. Die nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbaren Räume im ersten Obergeschoss des bestehenden Gebäudes sind entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Speicher- und Abstellräume ausgewiesen. Die Verwaltung beurteilt den vorgesehenen Anbau sowohl im Verhältnis zu dem bestehenden Gebäude als auch in Bezug auf die Wohnbedürfnisse des Antragstellers als angemessen.
Ersatzbau nach Brand eines Wohnhauses
Bereits in seiner Sitzung von Dezember 2015 hat der Bauausschuss dem Antrag von Josef und Angelika Blüml zugestimmt, in Wäschhausen einen Ersatzbau ihres Wohnhauses, das einem Brand zum Opfer gefallen war, zu errichten. Das Gremium zeigte sich mit einem eingeschossigen Ersatzbau an gleicher Stelle mit etwa 100 Quadratmetern Wohnfläche einverstanden. Nun haben Josef und Angelika Blüml einen geringfügig geänderten Eingabeplan zur Genehmigung vorgelegt. Die ursprünglich 100 Quadratmeter Wohnfläche sollen auf 80 Quadratmeter reduziert werden. Ansonsten bleibt der Bauantrag unverändert, der Ausschuss hatte nichts einzuwenden.
Grünes Licht für Bau einer Lagerhalle
Der Bauausschuss stimmte dem Antrag von Thomas Brandl, in Rosenberg 1 bei Oberfeldkirchen eine Lager- und Maschinenhalle zu errichten, zu. Nur die Pläne, wie das Niederschlagswasser beseitigt werden soll, muss Brandl überarbeiten, weil sie aus Sicht der Bauverwaltung nicht ausreichend sind. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist als Wirtschaftsgebäude für einen landwirtschaftlichen Betrieb privilegiert. Da ansonsten keine entgegenstehenden öffentlichen Belange ersichtlich sind, erteilte der Ausschuss die Erlaubnis für das Vorhaben.
Rieger-Villa soll wieder ein Blickfang werden
Das Unternehmen Hamburger Rieger darf die Rieger-Villa am Tuchmacherweg 2 zu einem Büro- und Archivgebäude umnutzen. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg zeigte sich einstimmig mit dem Vorhaben einverstanden, das ehemalige Wohngebäude so zu verwenden. Bereits als das Unternehmen im Mai seinen erweiterten Mitarbeiterparkplatz eingeweiht hat, erklärte Friedmar Schott, Bauingenieur von Hamburger Rieger, dass die Villa mit ihrer „hervorragenden Fassadenarbeit“ wieder mehr zum Blickfang werden soll (wir berichteten). Seit 2012 ist das Anwesen unbewohnt; seitdem nutzt das Unternehmen das Gebäude bereits als Archiv. Das Unternehmen will die Villa herrichten und darin Büroräume, eine Küche und einen Aufenthaltsraum gestalten. Bis Ende des Jahres will Schott die Maßnahme abgeschlossen haben, hatte der Bauingenieur im Mai gegenüber der Heimatzeitung gesagt. Ursprünglich wollte Hamburger Rieger sein Bürogebäude an der Riegerstraße 4 um 6,20 Meter in Richtung Rieger-Villa verlängern. Einen entsprechenden Antrag hatte der Bauausschuss im April abgesegnet. Doch bald darauf verzichtet das Unternehmen auf dieses Vorhaben und schwenkte auf eine Nutzungsänderung der Rieger-Villa um. Diese Änderung des ursprünglich zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes für Büros und Archivräume ist laut Bürgermeister Karl Schleid gemäß Baugesetzbuch planungsrechtlich zulässig. Die erforderlichen zusätzlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Foto: Hamburger Rieger
Teilfläche von Mobile wird Fitnessstudio
Keine Einwendungen hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Traunstein gegen die Absicht der Stadt Trostberg, für die Umwandlung einer Teilfläche des Möbelmitnahmemarkts Mobile an der Wiesenleite 10 zu einem Fitnessstudio den Bebauungsplan „Mögling“ zu ändern. Bereits in seiner Sitzung vom April hat der Bauausschuss der Stadt Trostberg einen entsprechenden Antrag von Gerhard Jobst genehmigt. Die Stadtverwaltung hat das Planungsbüro U-Plan aus Königsdorf damit beauftragt, einen Änderungsentwurf anzufertigen und den Entwurf in der Zeit von 23. Mai bis einschließlich 23. Juni öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, im Zuge derer Stellungnahmen eingereicht werden konnten. Während die Untere Bauaufsichtsbehörde nichts einzuwenden hatte, machte die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Traunstein darauf aufmerksam, dass für eine Ausweitung der Betriebszeiten des geplanten Fitnessstudios nach 22 Uhr keine konkreten Anhaltspunkte bestünden und die immissionsrechtlichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans eingehalten werden müssen. Die Stadt muss im Rahmen der Bauplanprüfung schalltechnische Nachweise vorlegen. Soweit sich Überschreitungen der zulässigen Emissionen ergäben, müssten Schallschutzwände errichtet werden, um die angrenzende Wohnbebauung abzuschirmen. Wie Bürgermeister Karl Schleid in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erklärte, sei eine Ausweitung der Betriebszeiten jedoch nicht vorgesehen. Es bestehe keine Erlaubnis, das Fitnessstudio über 22 Uhr hinaus laufen zu lassen. Da auch seitens der Bürger keine Stellungnahmen eingegangen sind, gab das Gremium der Änderung des Bebauungsplans grünes Licht und beschloss sie als Satzung.
Integrationskindergarten bekommt neue Rettungsrutsche
Das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden: So kann man die geplante Rettungsrutsche umschreiben, die der städtische Integrationskindergarten an der Schulstraße erhalten soll. Der Bauausschuss zeigte sich einstimmig mit dem Vorhaben einverstanden, an der Nordwestseite des Gruppenraums des Kindergartens eine Rutsche aus Metall zu installieren, die als zweiter baulicher Rettungsweg vom ersten Stock in den Garten führen soll. Die Lageänderung des zweiten baulichen Rettungswegs und die Neuerrichtung des zweiten Rettungswegs aus dem Gruppenraum im ersten Obergeschoss ist aufgrund der fehlenden bauaufsichtlichen Zulassung der vorhandenen Rettungsrutsche im Inneren des Gebäudes notwendig geworden. An der neuen Rutsche werden die Kinder sicher Gefallen finden. Eine „zusätzliche Attraktion“, wie Bürgermeister Karl Schleid betonte.
(3. August 2016)
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