Norma will erweitern: Der Bauausschuss stimmte einer Vergrößerung der Verkaufsfläche im Obergeschoß des Einkaufszentrums an der Sonnenleite 14 am Trostberger Feld zu. Foto: fam
Grünes Licht für acht Bauanträge
Aus dem Bauausschuss: Zustimmung für Antrag auf Erweiterung des Norma-Marktes
Von Michael Falkinger
Die Grundstücksgemeinschaft Schönhuber, Schleich, Haberl hat beantragt, im Einkaufszentrum an der Sonnenleite 14 am Trostberger Feld die Verkaufsfläche für das Einzelhandelsunternehmen Norma im Obergeschoss zu erweitern. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Mögling“.
[sam id=“8″ codes=“true“] Der Bauausschuss stimmte dem Antrag zu. Die Grundstücksgemeinschaft muss jedoch ein Schallschutzgutachten sowie eine berichtigte Grundflächenzahl- und Geschoßflächenzahl vorlegen. Außerdem muss die Gemeinschaft einen geänderten Entwässerungsplan mit Darstellung der Bestandsleitungen des gesamten Leitungsverlaufs zweifach nachreichen.
Das Schallschutzgutachten soll nachweisen, dass durch die Erweiterung der Verkaufsfläche die festgesetzten flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel – Tag- und Nachtwert einschließlich Fahrverkehr – gemäß Bebauungsplan eingehalten werden. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Abweichungen vertretbar
Ursula Reichl darf am Waldweg 9 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Da das Projekt entlang der westlichen Gebäudeseite die Baugrenze auf eine Länge von 12,49 Meter um 0,615 Meter überschreitet und die Garage die Baugrenze zur Straßenseite hin auf die Breite von 6,99 Meter um 0,5 Meter, hat Reichl eine Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen beantragt. Das Wohnhaus bleibt an der Südseite um etwa 1,5 Meter hinter der festgesetzten Baugrenze zurück. Die nach Reichls Antrag insgesamt überbaute Fläche überschreitet nicht das nach Bebauungsplan zulässige Maß. Da die Abweichungen aus Sicht der Verwaltung vertretbar sind, gab der Bauausschuss einstimmig grünes Licht für das Vorhaben.
Gebäude entspricht Anforderungen
Nach Ansicht der Stadtverwaltung entspricht das Wohnhaus mit Garage und Carport, das Michael und Martina Schenkl in Lindach bauen wollen, der Ortsabrundungssatzung. Das Haus wird nach Art der vorgesehenen Bebauung sowie nach Größe und Höhe dem Charakter des bestehenden Dorfgebiets gerecht. Im Bereich der Diele überschreitet das Projekt auf eine Breite von 3,4 Metern die in der Ortsabrundungssatzung dargestellte Baugrenze zwar um etwa 0,5 Meter, die Verwaltung betrachtet dieses Abweichung jedoch als hinnehmbar. Daher befürwortete der Bauausschuss das Vorhaben einstimmig.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen
Der Plan von Manfred und Hermine Strohmayer, ihr Haus in Engertsham 60 auf zwei Wohneinheiten zu erweitern, betrachtet die Verwaltung als zulässig. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Zudem ist die Erschließung des Grundstücks gesichert. So stand dem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses, den Antrag zu genehmigen, nichts im Weg.
Teilüberdachung einer Terrasse
Robert Winkler beabsichtigt, die Terrasse des Anwesens Perating 4 mit einer Pergola zu überdachen und diese auf zwei Seiten zu verschalen. Da das Vorhaben eine geringfügige Erweiterung des Hauses ist, beurteilte der Bauausschuss es einstimmig als zulässig.
Nachgewiesener Ausbildungsbetrieb
Josef Schmidhuber darf in Schönharting 1 bei Oberfeldkirchen ein Austragshaus mit Wohnraum für Auszubildende und Garagen bauen. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich; die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, nach dem im Außenbereich ein Vorhaben zulässig ist, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Voraussetzungen für die Privilegierung des Austragshauses sind nach Beurteilung der Verwaltung gegeben. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die übliche Wohnfläche von Austrags-häusern beträgt etwa 120 Quadratmeter. Das beantragte Gebäude weist laut Berechnung 148 Quadratmeter auf. Ob und inwieweit zusätzliche Flächen zugelassen werden können, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Laut Bernhard Unterauer, Leiter des Stadtbauaumts, handelt es sich um einen nachgewiesenen Ausbildungsbetrieb.
Unerhebliche Abweichung
Als unerhebliche Abweichung zum genehmigten Bauvorhaben von Irmgard und Erich Strasser betrachtete der Bauausschuss, am geplanten Wohnhaus mit Garage an der Bergleite 21 die Dachneigung des Quergiebels zu erhöhen. Das Gremium befürwortete einstimmig den Antrag, die Dachneigung um zwei Grad zu erhöhen und dadurch den Quergiebel geringfügig zu vergrößern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftig qualifizierten Bebauunsplans „Mögling“.
Vertretbar mit den öffentlichen Interessen
Einstimmig genehmigte der Ausschuss Befreiungen vom Bebauungsplan „Nördlich der Pallinger Straße“, die durch das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage von Birgit Wolkersdorfer und Christian Grolig an der Willi-Merkl-Straße 7 erforderlich werden. Das Vorhaben weicht bei der vorgesehenen Dachneigung der Garage von 24 Grad um vier Grad von den Vorgaben des Bebauungsplans (28 bis 32 Grad) ab. Zudem wünschen sich Wolkersdorfer und Grolig anstatt naturroter Dachziegel eine Dacheindeckung in Anthrazit. Die Garage befindet sich entgegen der Darstellung im Bebauungsplan nicht an der westlichen, sondern an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze und damit außerhalb der vorgesehenen Baugrenze. Das Hauptgebäude überschreitet die Baugrenze nach Süden um etwa 0,85 Meter. Das Wohnhaus überschreitet nach Westen die einzuhaltenden Abstandsflächen. Die erforderlichen Übernahmeerklärungen der betroffenen Grundstückseigentümer liegen jedoch vor. Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind nach Ansicht der Verwaltung zu befürworten; die Veränderungen beeinflussen den Gebietscharakter nicht nachteilig und sind unter Würdigung der nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Interessen vertretbar.
(24. Mai 2016)
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