Derzeit noch ein Provisorium: An Stelle des Containers will Edeka Südbayern an der Söldenhofstraße ein Pförtnerhaus bauen, um den Lieferverkehr besser abwickeln zu können. Foto: fam
Bruttorauminhalt erhöht sich von 75 auf rund 160 Kubikmeter
Bauausschuss genehmigt Antrag von Edeka Südbayern einstimmig
Von Michael Falkinger
Edeka Südbayern hat im November 2015 ihr neues Frischwarenlager eingeweiht; der Lieferverkehr erfolgt über die Söldenhofstraße. Um die Transporte besser abwickeln zu können, hat das Unternehmen beantragt, ein Pförtnerhaus zu errichten. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg votierte einstimmig für einen Rundbau, von dem der Pförtner Ausblick in alle Richtungen hat. Derzeit dient ein Container als Provisorium.
[sam id=“8″ codes=“true“]Statt einem ursprünglich geplanten Gebäude für eine Sanitäranlage mit maximal 75 Kubikmetern Bruttorauminhalt im Einfahrtsbereich innerhalb der privaten Grünfläche im Norden will Edeka Südbayern nun ein Pförtnerhaus bauen, um die einfahrenden Lastwagen einweisen zu können. Der bisher zugelassene Bruttorauminhalt von 75 Kubikmeter erhöht sich aus Gründen der besseren Sichtbarkeit des Gebäudes auf etwa 160 Kubikmeter.
Die Änderung von Sanitäranlage im Pförtnerhaus innerhalb der Grünfläche im nördlichen Zufahrtsbereich ist aus betrieblichen Gründen notwendig geworden. Diese Gründe resultieren aus der zwischenzeitlich vertieften Planung der An- und Ablieferungssituation des neuen Frischwarenlagers und sind bei Erstellung des Bebauungsplans noch nicht absehbar gewesen.
Die Überschreitung des zugelassenen Bruttorauminhalts von 75 auf etwa 160 Kubikmeter ergibt sich aus der Notwendigkeit, das Gebäude für einfahrende Lastwagen gut sichtbar zu machen, teilte das Büro Lechner – Lechner Architekten aus Traunstein der Stadt Trostberg mit. Den erhöhten Attikabereich will Edeka Südbayern darüber hinaus nutzen, um die Geräte für die Klimatisierung des Pförtnerhauses auf dem Flachdach unterzubringen. Ebenfalls zur Volumenerhöhung trägt der Vorsprung des Flachdachs bei, der als Vordach für die ankommenden Lieferer dient.
Mit der Zusammenlegung der Edeka-Warenlager Trostberg und Traunstein war die Logistik von Obst, Gemüse, Molkereiprodukten und Feinkost von Traunstein nach Trostberg verlegt worden, wo bisher das Regionallager dem Trockensortiment und Nonfood-Artikeln vorbehalten war. Edeka Südbayern nutzt das Logistikzentrum an der Tittmoninger Straße bereits seit 1967, um Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs an die Einzelhändler Südbayerns zu liefern.
Spedition darf Lager- und Versandhalle wieder weiterbauen
Um das Vorhaben des Unternehmens Zimmermann Transporte, an der Söldenhofstraße 1 eine Lager- und Versandhalle mit überdachter Verladezone zu errichten, fortführen zu können, hat Petra Fürst-Zimmermann einen Tekturantrag gestellt. Ein Tekturantrag wird nötig, wenn in einem bereits genehmigten Bauantrag Änderungen erforderlich sind. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Hagenau“; GE steht für Gewerbegebiet.
Die Bauaufsichtsbehörde hatte die Bauarbeiten wegen planabweichender Ausführung einstellen lassen und die Vorlage eines vollständigen Tekturantrags inklusive eines überarbeiteten Lärmschutzgutachtens angeordnet. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in seiner jüngsten Sitzung Antrag und Gutachten des Unternehmens einstimmig genehmigt. Da Antragstellerin Fürst-Zimmermann Stadträtin und Mitglied im Bauausschuss ist, nahm sie wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil. Stellvertretend für sie saß Hannspeter Fenis im Gremium.
„Die Planabweichungen betreffen im Wesentlichen Änderungen der Toröffnungen, Einbau zusätzlicher Toröffnungen und Erstellung zusätzlicher Verladerampen am Bestandsgebäude West“, erläuterte Bürgermeister Karl Schleid. Als Abweichung vom Bebauungsplan nannte er das Überschreiten der Grundflächenzahl, die angibt, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Obergrenze für Grundflächenzahl Festgesetzt sind 0,6; der Bauausschuss hatte 0,73 genehmigt. Der Tekturantrag sieht nun 0,8 vor. Dies billigte der Ausschuss; die Grundflächenzahl-Obergrenze für Gewerbegebiete von 0,8 darf jedoch nicht mehr überschritten werden.
Eine weitere Überschreitung ergibt sich vor allem aufgrund der zusätzlichen Flächenbefestigung der Zufahrt zur Rampe im Westen. „Diese war bis dato nicht genehmigt, weil auch verkehrsrechtliche Bedenken wegen Rangierens auf der öffentlichen Verkehrsfläche bestanden“, sagte Schleid. Eine Rampenandienung ohne Flächenbefestigung sei jedoch dauerhaft technisch nicht ausführbar. Schleid: „Daher ist die Befestigung richtigerweise in den Antragsunterlagen berücksichtigt.“ Zudem führten die verkehrsrechtlichen Bedenken nach Beteiligung der Verkehrsbehörde nicht dazu, die zusätzlichen Verladerampen abzulehnen.
Die Änderungen im Tekturantrag lassen sich laut Schleid alle realisieren. Die nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan, die der Ausschuss beschloss, sollen dem Unternehmen ermöglichen, seine Geschäfte reibungslos betreiben zu können. Die Ausschussmitglieder gingen zudem konform, dass man in einem Gewerbegebiet mit rangierenden Fahrzeugen rechnen muss.
(7. April 2016)
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