Die Fassade der ehemaligen Filiale des Backhauses Lehrbach soll neue zweiflüglige, altstadtgerechte Fenster erhalten. Fotos: fam
Aus dem Bauausschuss der Stadt Trostberg
Von Michael Falkinger
Mittel aus Kommunalem Förderprogramm für Fassade: 4.980 Euro Zuschuss für Gebäude Hauptstraße 37
Die Fassade der ehemaligen Filiale des Backhauses Lehrbach an der Hauptstraße 37 soll neue zweiflüglige und altstadtgerechte Fenster erhalten. Dafür hat Frank Lehrbach eine Finanzspritze aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg beantragt.
[sam id=“8″ codes=“true“] Um die Maßnahme durchführen zu können, braucht Lehrbach eine Erlaubnis nach Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes. Dieser Artikel beinhaltet das Veränderungsverbot: Eine Veränderung an einem Baudenkmal oder in dessen unmittelbarer Umgebung darf nur mit Erlaubnis vorgenommen werden. Die gewünschte Veränderung kann untersagt werden, wenn wichtige Gründe des Denkmalschutzes dagegensprechen.
Das Grundstück liegt innerhalb des Sanierungsgebiets „Trostberg-Altstadt I“ sowie innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles. Die geplante Maßnahme entspreche den Zielen und Zwecken der Sanierung, sagte Bürgermeister Karl Schleid in der Sitzung des Bauausschusses.
Das Gremium beschloss einstimmig, Lehrbach eine Förderung in Aussicht zu stellen, soweit er die Maßnahme erlaubnisgemäß und nach den Vorgaben der Altstadtgestaltungssatzung ausführt. Die förderfähigen Kosten bewegen sich gemäß Schätzung bei etwa 16.600 Euro. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent und somit etwa 4.980 Euro; die maximale Obergrenze beträgt 5.000 Euro. Um die Mittel zu erhalten, muss Lehrbach nach Abschluss der Arbeiten Kostennachweise vorlegen.
Carport mit Stützwand
Dem Antrag von Cornel Szegedi, in Oberwimm 3 einen Carport mit Stützwand und eine begrünte Lärmschutzwand zu errichten, stimmte der Bauausschuss einhellig zu. Szegedi muss aber einen Entwässerungsplan nachreichen, außerdem ist das Staatliche Bauamt Traunstein zu beteiligen. Der Stellplatz für den Carport ist vorhanden. „Eine Überdachung oder die Ausführung einer Garage an dieser Stelle erscheinen zulässig, wenn entlang der Straße ein Seitenstreifen von 50 Zentimetern verbleibt und die angrenzende Böschung mit maximal 45 Grad ausgeführt wird“, sagte Bürgermeister Schleid. Beim Bau einer Stützwand muss Szegedi die Standsicherheit der Straße nachweisen. Die begrünte Lärmschutzwand sollte den Abstand von einem Meter zur Grenze einhalten.
Anbau einer Außentreppe
Rudolf Mader darf an den am Anwesen Buchenstraße 31 angebauten Balkon eine Außentreppe installieren. Mader überschreitet mit dem Anbau der Außentreppe zwar die Baugrenzen, hat aber einen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. „Das ist aus unserer Sicht machbar“, sagte Alexander Heide vom Stadtbauamt. Der Bauausschuss stimmte zu, forderte Mader aber auf, die Berechnung der Grundflächenzahl nochmals zu überarbeiten.
Tekturantrag für Garage mit Keller
Das Vorhaben von Josef Sticht, an der Altöttinger Straße 18 eine Garage mit Keller zu errichten, hat der Bauausschuss einstimmig genehmigt. Sticht muss aber noch Entwässerungspläne vorlegen. Die abschließende Prüfung der Abstandsflächen muss durch die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Traunstein, erfolgen. Die Stadt hatte das Vorhaben bereits im September genehmigt, im Oktober hatte der Bauausschuss über einen ersten Tekturantrag beraten. Wegen weiterer Abweichungen vom Plan hat Sticht erneut eine Tektur eingereicht, die Geländeauffüllungen sowie den Bau einer befestigten Abfahrt im Norden, massiver Verbauungen entlang von Nord-, Ost- und Südgrenze, Stellplätzen und Nebengebäuden betrifft. „Die Anhebung der Freiflächen Richtung Südosten wirken sich städtebaulich und bauordnungsrechtlich in erheblicher Weise aus“, berichtete Schleid. Die maßgeblichen Zustimmungen der Nachbarn lägen jedoch vor. Schleid: „Das geänderte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“
Rasenflächen werden zu Blumenwiesen
Bürgermeister Karl Schleid hat den Bauausschuss informiert, welche Rasenflächen die Stadt Trostberg zu Blumenwiesen umgestalten will. Im oberen Bereich beim Gewerbegebiet Waltersham neben der Gemeindeverbindungsstraße verblieb ein 170 Quadratmeter großer Geländestreifen im Eigentum der Stadt. Dieser wird mit einer Schmetterlings- und Wildbienenmischung eingesät. Im Friedhof sind zwei Flächen vorgesehen. Beim Weiher wurden bei der letztjährigen Räumung die Zufahrtswege wieder humusiert und werden jetzt als Blumenwiese angelegt. Die zweite Fläche befindet sich rechts nach dem Eingang im Anschluss an die Sträucher.
Am Hang in Blindreit beim Fußweg vom Spielplatz zur Kolpingstraße soll eine Blumenwiese angelegt werden. Auch neben dem Weg entlang der Alz in der Grünfläche hinter der Multifunktionsfläche an der Jahnstraße ist eine Blumenwieseninsel geplant. Im Klostergarten Schedling soll ein Streifen hinter der Klostermauer als Blumenwiese angelegt werden. Hier muss eine Fläche wiederhergestellt werden und wird als Blühfläche gestaltet. Im Bereich der Heinrich-Braun-Schule soll im Ruhehof und neben dem Parkplatz beim Mittelschuleingang als Schulprojekt gemeinsam mit dem städtischen Bauhof je eine Blühfläche angelegt werden.
Die vorgegebenen Flächen, sofern sie bis jetzt intensiv begrünt und öfter gemäht werden mussten, werden aufgefräst. Anschließend wird der neue Samen eingearbeitet. Als Pflegemaßnahme ist dann nur noch eine zweimalige Mahd jährlich nötig. Bis Mitte Mai sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein.
Blühfläche für den Ruhehof: Die Heinrich-Braun-Schule will gemeinsam mit dem städtischen Bauhof ein Schulprojekt starten.
Stadt verlängert Schmutzwasserkanal in Dieding
Um Grundstücke innerhalb der Einbeziehungssatzung im nördlichen Bereich von Dieding zu erschließen, muss die Stadt Trostberg den vorhandenen öffentlichen Schmutzwasserkanal um etwa 80 Meter verlängern. Der Bauausschuss beschloss einstimmig, dies noch heuer nach Möglichkeit zusammen mit der Erschließungsmaßnahme für das Baugebiet Dieding zu realisieren.
Laut Bürgermeister Schleid hat diese Maßnahme nichts direkt mit dem Baugebiet in Dieding zu tun. „Den Schmutzwasserkanal können wir separat vom Baugebiet durchführen“, erklärte Alexander Heide vom Stadtbauamt. Doch da ein Interessent möglichst noch in diesem Jahr im Norden Diedings auf dem Grundstück mit der Flurnummer 960/2 ein Bauvorhaben verwirklichen wolle, wäre es ein Synergieeffekt, die Verlängerung des Schmutzwasserkanals zusammen mit der Erschließung des geplanten Baugebiets umzusetzen. Damit wäre auch die Erschließung der Grundstücke im Norden Diedings gesichert.
Haushaltsmittel stünden zur Verfügung. Für die Kanalstrecke rechnet die Stadtverwaltung mit Kosten von rund 35.000 Euro einschließlich Planungskosten.
Durch eine Einbeziehungssatzung kann eine Kommune einzelne Außenbereichsflächen in ihren Innenbereich einbeziehen. Mit Innenbereich bezeichnet man die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil spricht man, wenn die Bebauung im Gemeindegebiet den Eindruck einer Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt, die ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
Hamburger Rieger darf Bürogebäude erweitern
Das Unternehmen Hamburger Rieger darf sein Bürogebäude an der Riegerstraße 4 um 6,20 Meter in Richtung Rieger-Villa verlängern. Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat einstimmig dafür votiert. Der Bebauungsplan „Schwarzau“ sollte entsprechend angepasst werden, sagte Bürgermeister Karl Schleid. Einen Stellplatznachweis und die Planunterlagen für die Freiflächendarstellung hat Hamburger Rieger bereits eingereicht. Unser Bild zeigt das Bürogebäude mit der Kneippanlage im Vordergrund. Hamburger Rieger will das Gebäude nach hinten verlängern.
Fitnessstudio im Möbelmarkt
Gerhard Jobst will eine Teilfläche des Möbelmitnahmemarkts Mobile an der Wiesenleite 10 in ein Fitnessstudio umwandeln und hat für die erforderliche Änderung des Bebauungsplans „Mögling“ vom Bauausschuss einstimmig grünes Licht bekommen. Das Gremium beschloss, das Änderungsverfahren des Bebauungsplans, der im Sondergebiet 1 als Art der Nutzung „Möbelabholmarkt und sonstige Einrichtungsgegenstände“ festlegt, zu beginnen, sobald Jobst erklärt hat, die Kosten dafür zu übernehmen. Das benachbarte Einkaufszentrum ist von der Änderung nicht betroffen. Foto: Michael Falkinger
Staatliches Bauamt lehnt Kreisverkehr ab
Die B 299 im Bereich der Einmündung in die Herzog-Otto-Straße und in die Sonnenleite am Trostberger Feld erhält keinen Kreisverkehr. Bürgermeister Schleid informierte den Bauausschuss, dass die Stadt eine entsprechende Anregung an das dafür zuständige Staatliche Bauamt Traunstein weitergeleitet habe. Die Fachbehörde sehe an dieser Stelle jedoch keinen Handlungsbedarf. In puncto Unfälle zeige sich dieser Kreuzungsbereich im Gegensatz zu einigen anderen Streckenabschnitten von Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Bauamts bislang als völlig unauffällig.
(28. April 2016)
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