Zusätzliche Gastronomie-Einheit: Das Unternehmen Fair Games GmbH will den Straßenverkauf des Bistros „Neutral“, der derzeit über das Fenster rechts im Bild erfolgt, in den Innenhof verlagern und Teile der Küche in ein TV-Café umwandeln. Foto: fam
Zusätzliche Gastronomie-Einheit für das „Neutral“
Bauausschuss gibt Antrag der Fair Games GmbH einstimmig grünes Licht
Von Michael Falkinger
Einstimmig hat der Bauausschuss dem Antrag der Fair Games GmbH grünes Licht gegeben, im Bistro „Neutral“ Teile der bestehenden Küche zu einer zusätzlichen Gastronomie-Einheit als TV-Café umzunutzen. Im Gebäude an der Bayernstraße 3 befindet sich eine genehmigte Vergnügungsstätte, ein Internetcafé und ein Imbiss mit Straßenverkauf.
[sam id=“8″ codes=“true“] Der Straßenverkauf erfolgt derzeit über ein Fenster zum Parkplatz an der angrenzenden Bayernstraße. Die Betreiberfirma Fair Games GmbH hat beantragt, den Imbiss mit Straßenverkauf räumlich zu verlagern und zu reduzieren sowie den bisherigen Verkaufsraum zu einem TV-Café umzuändern. Den Straßenverkauf will das Unternehmen in Richtung des Innenhofs verlegen.
Der Bebauungsplan „Schule im Alzbogen“, in dessen Geltungsbereich sich das Grundstück befindet, weist das Areal als Mischgebiet aus. Die Nutzung, die die Fair Games GmbH vorsieht, ist gemäß Baunutzungsverordnung in einem Mischgebiet planungsrechtlich zulässig, erläuterte Bauamtsleiter Bernhard Unterauer. Da im „Neutral“ bereits ein Spielautomatenbereich vorhanden ist, sollen jedoch keine weiteren Automaten hinzukommen.
Durch die zusätzliche gastronomische Nutzung entsteht ein Bedarf für drei zusätzliche Parkplätze, sagte Bürgermeister Karl Schleid. Die Fair Games GmbH muss diese Stellplätze auf dem Grundstück vor Aufnahme der neuen Nutzung selbst herstellen und nachweisen.
Holz wird durch Aluminium ersetzt
Monika und Walther Heinze dürfen an ihrem Haus an der Pechleraustraße 2 den Wintergarten erneuern. Der Bauausschuss genehmigt einstimmig, die bestehende Holz- durch eine Aluminium-Skelett-Konstruktion zu ersetzen. Wegen der Überschreitung der Baugrenzen bedürfe es einer Befreiung, erläuterte Bürgermeister Karl Schleid. Verwaltung und Ausschuss sahen die Abweichungen von den im Bebauungsplan „Pechlerau“ festgesetzten Baugrenzen als städtebaulich unproblematisch und mit nachbarlichen sowie weiteren öffentlichen Belangen vereinbar.
Planungsrechtlich unproblematisch
Als planungsrechtlich unproblematisch beurteilte der Bauausschuss das Vorhaben von Thomas, Sabrina und Christoph Mitterer, am genehmigten Gebäude an der Ludwig-Thoma-Straße 7 eine Außentreppe zu installieren, um die Wohnung im ersten Obergeschoss erschließen zu können. Bedingt durch die Lageabweichung des Hauses von dem festgesetzten Baufenster liegt ein Teil der beantragten Außentreppe – etwa 1,2 Quadratmeter – ebenfalls außerhalb der Baugrenzen. Eine Befreiung für die Überschreitung des Baufensters erschien dem Ausschuss einhellig städtebaulich unproblematisch. Nachbarliche oder andere öffentliche Belange stehen der Abweichung der Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlich der Pallinger Straße“ nicht entgegen.
Grünes Licht für Überschreitung
Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Trostberger Feld“ will Katrin Kapsner das Grundstück an der Graf-Rapoto-Straße 13 mit einem Zweifamilienhaus bebauen. Um die erforderlichen Autostellplätze nachzuweisen, ist auf der Grundstücksfläche westlich des Hauptgebäudes profilgleich zur bestehenden Nachbar-Grenzgarage eine weitere Garage oder ein Carport vorgesehen. Abweichend vom Bebauungsplan ist hier eine weitere Grundstückszufahrt sowie hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen eine Befreiung erforderlich. Der Bauausschuss stimmte dem beantragten Bauvorhaben einhellig zu und befürwortete Befreiungen von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl, die durch die zusätzliche Garage überschritten wird. Kapsner muss jedoch auf ihre Kosten die im künftigen Einfahrtsbereich bestehende Straßenbeleuchtung versetzen lassen und Bepflanzungen ersetzen. Dazu muss sie vor Baubeginn eine Erklärung zur Kostenübernahme vorlegen.
Ins dörflich geprägte Ortsbild eingefügt
In Dieding darf Eva Maria Reiter ein Haus mit zwei Wohneinheiten und innenliegenden Garagen bauen. Die Einbeziehungssatzung „Dieding“, die das Grundstück betrifft, weist ihren Geltungsbereich als Dorfgebiet aus. Allgemein zulässig sind hier neben Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe auch sonstige Wohngebäude. Die Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Geschosszahl und der Wandhöhe werden eingehalten. Als zulässig bebaute Grundfläche sind in der Satzung 140 Quadratmeter für Haupt- und 60 Quadratmeter für Nebengebäude vorgesehen. Die vorliegende Planung sieht vor, die Garagen im Hauptgebäude zu integrieren. Die gesamte überbaute Fläche bewegt sich innerhalb der festgesetzten Grundfläche. Der gesamte Baukörper fügt sich bei der hier beabsichtigten Ausführung noch in die Eigenart der näheren Umgebung und das dörflich geprägte Ortsbild ein, sofern weitere Nebengebäude auf dem betreffenden Grundstück nicht mehr erstellt werden. Der Bauausschuss gab einstimmig grünes Licht für das Vorhaben, verlangte jedoch den Nachweis für die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für die Zufahrtsrechte. Die Zufahrt erfolgt über die nördlich angrenzende private Fläche. Der Bauausschuss forderte zudem, dass Reiter noch vervollständigte Entwässerungspläne vorlegt. Dabei muss sie die Entwässerung bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation darstellen.
(11. Juni 2016)
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