Für das Gebäude Hauptstraße 33 hat der Bauausschuss Fördermittel in Höhe von 5059,47 Euro in Aussicht gestellt. Foto: fam
5.059,47 Euro Finanzspritze
Kommunales Förderprogramm: Zuschuss für Gebäude Hauptstraße 33
Von Michael Falkinger
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat auf Antrag von Christian Andersch einstimmig einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm von 5.059,47 Euro in Aussicht gestellt, um das Gebäude Hauptstraße 33 zu sanieren. Damit verbunden war der einhellige Beschluss, Anderschs Antrag auf Nutzungsänderung des Hauses zuzustimmen. Im Gebäude hatte das Sanitätshaus Wöllzenmüller einen Laden.
[sam id=“8″ codes=“true“]Das Grundstück liegt innerhalb des Sanierungsgebiets „Trostberg – Altstadt I“ und innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles, sagte Bürgermeister Karl Schleid. Die Maßnahmen, die Andersch plant, entsprechen den Zielen und Zwecken der Sanierung. Andersch hat eine Finanzspritze aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg beantragt, um die Fassade zu sanieren, bauliche Mängel zu beseitigen und den Außenbereich zu gestalten.
Der Antrag beinhaltet den Umbau mit Abtrennung des Ladens im Erdgeschoss, Fassadenänderungen im Erdgeschoss und Nutzungsänderungen in den drei Obergeschossen. Damit will Andersch eine unabhängige Ladennutzung und Ladenvermietung schaffen. Die bisherige Bestandsgenehmigung weist Ladenflächen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss sowie eine Wohnung im zweiten und dritten Obergeschoss aus. Somit wird der Wohnbereich vergrößert und die Ladenfläche entsprechend verkleinert.
Die Kosten für die Fassade bezifferte Schleid auf 19.925 Euro; die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro. Da die Stadt das Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre bereits mehrfach gefördert hat, fallen 3.060,53 Euro weg. Letztlich ergibt sich für die Fassadensanierung eine Förderung von 1.939,47 Euro.
Um bauliche Mängel zu beheben, hat Andersch 10.400 Euro eingeplant. Die Stadt unterstützt ihn dabei mit 3.120 Euro. Für den Außenbereich, für den Andersch 3.575,26 Euro beantragt hat, ist laut Schleid keine Förderung möglich. „Die Abtrennung von Laden und Wohnbereich im Erdgeschoss kann als Behebung baulicher Mängel im Sinne des Förderprogramms anerkannt werden. Eine Förderung der Maßnahmen im Außenbereich ist aber nicht abgedeckt.“ Um den Gesamtzuschuss von 5.059,47 Euro zu erhalten, muss Andersch nach Abschluss der Arbeiten entsprechende Kostennachweise vorlegen.
„Wir befürworten sehr den Umbau zu qualitätsvollem Wohnraum“, heißt es in der städtebaulichen Stellungnahme von Stadtplanerin und Diplomingenieurin Barbara Hummel von der Firma Schober Architekten. Das Unternehmen begleitet auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Trostberg.
„Die Maßnahme entspricht in vollem Maße den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes, das dem Wohnen in der Altstadt eine hohe Priorität zuordnet“, schreibt Hummel weiter. Je mehr in der Altstadt gewohnt wird und je mehr Beispiele es für „gutes Wohnen“ gibt, desto mehr Chancen bestünden, Nachahmer zu finden.
Die Stadtplanerin empfiehlt, das Erdgeschoss so zu gestalten, dass unterschiedliche Nutzung möglich ist. Als Beispiele nennt sie einen Abstellraum für Fahrräder, eine Garderobe und ein Büro. Entsprechend flexibel sollte Andersch die Fassade gestalten, so dass sie mit jeder Nutzung ins Ensemble passt und für Passanten erkennbar wird, dass der Raum – wenn auch privat – genutzt wird. Hummel: „Auf jeden Fall sind leerstehende Räumlichkeit zu vermeiden.“
(13. Februar 2016)
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