Tekturantrag für das Gebäude auf dem Rentamtsplatz: Nicht allen Änderungswünschen stimmte der Bauausschuss zu. Fotos: fam
Bauanträge, Änderungswünsche und Altlasten
Aus dem Bauausschuss der Stadt Trostberg
Von Michael Falkinger
Antrag des Handelshauses Klein für Gebäude auf dem Rentamtsplatz: Nur eingeschränkte Zustimmung
Nur zum Teil hat der Bauausschuss der Stadt Trostberg in seiner Sitzung einen Tekturantrag der Handelshaus Klein GmbH gebilligt, der das Gebäude am Vormarkt 42 auf dem Rentamtsplatz betrifft. Eine Tektur muss beim Bauamt eingereicht werden, wenn bei vorliegender Baugenehmigung Pläne im Nachhinein geändert werden.
[sam id=“8″ codes=“true“]Bauaufsichtlich hat die Stadt das Vorhaben des Handelshauses Klein, das bestehende Gebäude am Vormarkt 42 zu ändern, bereits im Februar 2013 genehmigt. Der Tekturantrag, den das Unternehmen nun vorgelegt hat, enthält folgende Änderungen: Schaffung von Dachvorsprüngen an Traufe und Ortgang; zusätzliche Schleppgauben an West- und Ostseite; zusätzliche Balkone im Dachgeschoss an Süd- und Nordfassade; Doppeltüre im Erdgeschoss an der Ostfassade; Erhöhung des bestehenden Nebengebäudes. Dazu beschloss der Bauausschuss einstimmig, die Tektur mit Einschränkungen zu genehmigen. Das Gremium stimmte nicht dem Wunsch zu, am Ortgang einen Dachvorsprung zu schaffen. Ein Ortgang ist der seitliche Abschluss der Dachfläche am senkrecht stehenden Giebel. Auch für den zusätzlichen Balkon an der Nordfassade und die Erhöhung des Nebengebäudes verweigerte der Ausschuss seine Zustimmung.
Ein Dachvorsprung am Ortgang würde den Charakter des Gebäudes erheblich verändern, sagte Andreas Kirchner, Leiter des Stadtbauamts. Die zusätzlichen Schleppgauben seien kein Problem. Eine Schleppgaube ist ein Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes, in dem sich ein Fenster befinden kann.
Als problematisch sah Kirchner die gewünschte Erhöhung des Nebengebäudes und den Balkon an der Nordfassade. Diese Maßnahmen würden den Wohnfrieden stören, da das Nachbargrundstück sehr eingesehen sei. Kirchners Fazit: „An der Nordseite brauche ich den Balkon eigentlich nicht.“
„Der Balkon an der Nordfassade ist gestalterisch untypisch, widerspricht der Altstadtgestaltungssatzung und sollte aus Gründen der Wahrung des Wohnfriedens entfallen“, sagte auch Bürgermeister Karl Schleid. Das Baugrundstück liegt im Sanierungsgebiet „Trostberg-Altstadt I“ und im Umgriff des denkmalgeschützten Ensembles der Altstadt.
Der Balkon an der Südfassade ist aus Sicht des Bauamts in Ordnung. Auch die Doppeltüre im Erdgeschoss an der Ostfassade kann zugelassen werden. Die Änderung des bestehenden Nebengebäudes ist abstandsflächenrechtlich nicht zulässig, da nachbarschützende Rechte tangiert sind und auch keine Zustimmung der Nachbarn vorliegt.
Wegen Altlasten: Baugrundgutachten für Grundstück im Trostberger Feld erforderlich
Das Büro Brüderl MBA Immobilienmanagement und Eduard Schlögl haben beantragt, den Bebauungsplan „Trostberger Feld“ im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 1233/7 und 1233/16 der Gemarkung Trostberg an Herzog-Otto-Straße zu ändern. Auf den Grundstücken sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Grundstücke befinden sich zwischen dem Autohaus Trostberg und der bestehenden Wohnbebauung an der Herzog-Otto-Straße.
„Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Wohngebietsfläche dargestellt, im Bebauungsplan ist eine Einzelwohnbebauung vorgesehen“, sagte Bürgermeister Karl Schleid (CSU). Aus städtebaulicher Sicht erschienen jedoch Geschosswohnungsbauten an dieser Stelle grundsätzlich denkbar. Auf die Frage von Karl-Heinz Boxhammer (Bündnis 90/Die Grünen), wie hoch die Gebäude werden sollen, informierte Schleid, ein dreigeschossiges Haus sei beantragt. Ob dies möglich ist, müsse jedoch erst in einem Änderungsverfahren geklärt werden.
Ob es seitens der Anwohner Bedenken gibt, wollte Franz Xaver Obermayer (Freie Wähler) wissen. Schleid erklärte, dass bereits ein Schreiben eingegangen sei. Der nähere Rahmen der künftigen Bebauung muss nun im Zuge des Verfahrens geklärt werden.
Da es sich um Flächen handle, in denen Altlasten enthalten sind, müsse als Grundlage für eine weitere Prüfung des Planungsrechts ein Baugrundgutachten vorgelegt werden, erklärte der Bürgermeister. Welche Altlasten in den Flächen vorhanden sind, konnten Schleid und Andreas Kirchner, Leiter des Städtischen Bauamts, nicht beantworten. Darüber gäbe dann das Gutachten Aufschluss.
Daher beschloss der Bauausschuss einstimmig, dass ein solches Gutachten mit Stellungnahmen der Behörden notwendig ist. Zudem zeigte sich das Gremium grundsätzlich einverstanden mit Geschosswohnungen an dieser Stelle und einem Änderungsverfahren.
Zwei Mehrfamilienhäuser sollen auf diesen unbebauten Flächen an der Herzog-Otto-Straße entstehen. Links im Bild ist die Einmündung in die Herzog-Ludwig-Straße zu sehen.
Abrundung für die Siedlung Wäschhausen: Antrag von Angelika und Josef Blüml
Der Bauausschuss beschloss einstimmig dem Stadtrat vorzuschlagen, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan „Wäschhausen-Hagenau“ im Bereich der Frühlingstraße zu erweitern. Angelika und Josef Blüml hatten einen entsprechenden Antrag vorgelegt, da sie ein Grundstück am Ende der Frühlingstraße für Wohnbebauung nutzen wollen. Die beiden haben zugesagt, die Kosten für die Änderungs- und Erweiterungsverfahren zu übernehmen. „Aus städtebaulicher Sicht erscheint eine Wohnbebauung an dieser Stelle grundsätzlich denkbar“, sagte Bürgermeister Karl Schleid. „Sie könnte als Abrundung der Siedlung Wäschhausen gesehen werden.“
Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt und liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Fläche liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets. Außerdem spreche die bereits vorhandene Zufahrtsstraße als Erschließung für eine Bebauung, sagte Schleid.
Der Bürgermeister führte aus, dass im Zuge der Herstellung des Baurechts mit einem erhöhten naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarf gerechnet werden müsse. Angelika und Josef Blüml müssten diesen Ausgleich auf anderen Flächen von ihnen schaffen. Zu den Möglichkeiten, wie die Ausgleichsflächen aufgewertet werden könnten, dürften die Antragsteller Vorschläge unterbreiten, sagte Andreas Kirchner, Leiter des Städtischen Bauamts.
Unterstellplatz für Landwirtschaft
Einstimmig bewilligte der Bauausschuss den Antrag von Markus König, auf seinem Grundstück an der Pallinger Straße 29 einen Unterstellplatz für landwirtschaftliche Geräte errichten zu dürfen. „Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich“, sagte Schleid. Laut Baugesetzbuch gilt das Projekt als privilegiertes Vorhaben für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb. Es ist somit planungsrechtlich zulässig; öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Schleid: „Die profil- und traufgleiche Verlängerung des Bestands in Richtung Norden ist auch gestalterisch und städtebaulich sinnvoll.“ Das Vorhaben füge sich in die Hofstätte ein, sagte auch Kirchner. Stadtrat Markus König ist Mitglied im Bauausschuss, war aber in der Sitzung nicht zugegen. Ihn vertrat Marcus Illguth.
(12. Oktober 2015)
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