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„UVA-Idee ist eine unrealistische Variante“

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Orgelpfeifer_UVA_Schneeweiseck_Altenmarkt_TrostbergKeine Entlastung fürs Altenmarkter Schneeweiseck: Leitender Baudirektor Sebald König vom Staatlichen Bauamt sieht in den UVA-Vorschlägen keine gangbare Alternative. Foto: fal

Aubergtunnel und B299/B304 neu: Staatliches Bauamt nimmt Stellung zu den Vorschlägen des Umweltschutzverbandes Alztal und Umgebung

Der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung hatte Gespräche auf Augenhöhe gefordert, was den Aubergtunnel und die Entlastung der jetzigen B 299/B304 betrifft. Das hat Sebald König, Leitender Direktor des Staatlichen Bauamts Traunstein, zum Anlass genommen, den UVA auf dem Weg über die Medien über rechtliche und technische Anforderungen an Bundesstraßen im Allgemeinen und an die neugestalteten B 299 und B 304 im Speziellen auf Augenhöhe zu bringen. 

[sam id=“8″ codes=“true“]Das Staatliche Bauamt Traunstein hat zu den Alternativen, die der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung (UVA) bei einer Pressekonferenz im Trostberger Hotel „Pfaubräu“ vorgestellt hatte, Stellung genommen. Unklare Baulastträger-Verhältnisse, rechtlich höchst schwierig, zu zeitaufwändig, zu teuer, zu unsicher, kaum Entlastung für Altenmarkt und Trostberg, dafür eine deutliche Belastung der Menschen, die an der UVA-Route leben: Baudirektor König zerpflückte jetzt die UVA-Vorschläge und sprach deutlich von einer aus Sicht des Bauamtes „unrealistischen Variante“.

Die Bundesstraßenverwaltung verfolgt laut König mit ihren Ausbauplanungen zwei gleichwertige Ziele: Zum einen solle auf der „Traun-Alz-Achse“ eine verkehrssichere und leistungsfähige Bundesstraße als Ersatz für die bestehende, den Anforderungen des Bundesstraßenverkehrs nicht adäquat ausgebaute Bundesstraße geschaffen werden, zum anderen sollen die Bürger entlang der Ortsdurchfahrten im Zuge der B 299/B 304 entlastet werden. Die jetzigen Bundesstraßen B 299 und B 304 sollen, wie König mitteilte, zu „Straßen einer nachgeordneten Kategorie“ – in der Regel zu Gemeindestraßen – abgestuft werden, sobald die Ortsumgehungen realisiert sind. „Durch dieses Konzept wird sowohl dem Individualverkehr in diesem Abschnitt Rechnung getragen, als auch insbesondere die Anbindung der Gewerbe- und Industriestandorte entlang der ,Traun-Alz-Achse‘ mit deren Berufs- und gewerblichem Verkehr sichergestellt.“ Auch der Ost-West-Verkehr im Zuge der B 304 (München-Wasserburg-Altenmarkt-Traunstein-Freilassing) sei im Gesamtkonzept des Staatlichen Bauamts berücksichtigt. „Dieses Konzept ist mit allen betroffenen Kommunen abgestimmt und wird von allen Stadt- und Gemeinderatsgremien mehrheitlich mitgetragen“, sagte König.

„Bestehende B 299/B 304 würde weiter genutzt“

Die Idee des UVA hingegen sehe eine großräumige Verkehrsverlagerung sowohl im Osten als auch im Westen der bestehenden B 299 / B 304 auf ein bestehendes Kreisstraßen- bzw. Gemeindeverbindungsstraßennetz vor, in der Regel auf Bestand durch Weiler und Ortschaften hindurch. Der Verkehr aus Wasserburg im Zuge der B 304 sei in der UVA-Idee nicht angebunden oder müsse für den von Altenmarkt weiter in Richtung Süden ausgerichteten Verkehr weiterhin die bestehende B 304 durch Altenmarkt hindurch nutzen. „Auch der gewerbliche und industrielle Verkehr im Raum Trostberg – Altenmarkt – Traunreut müsste nach wie vor die bestehende B 299/B 304 nutzen.“ Konsequenz: Die jetzige Bundesstraße könnte nicht abgestuft werden, würde die UVA-Idee umgesetzt. Es stelle sich grundsätzlich die Frage, welcher Baulastträger die UVA-Idee verwirklichen sollte. „Der UVA stellt sich vor, dass ein Großteil des Bundesstraßenverkehrs auf Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen verlagert werden könnte. Der Bund kann jedoch keine Rechtsverfahren beziehungsweise erforderlichen Grunderwerb für den Ausbau von Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen durchführen.“ Nachdem die vorhandene Bundesstraße für den Bundesstraßenverkehr nach wie vor notwendig wäre, könnte der Bund als Baulastträger auch nicht die Baukosten eines zusätzlichen Ausbaus paralleler Kreisstraßen übernehmen.

Die vom UVA vorgeschlagenen Streckenzüge würden trotz des vorgesehenen kleinteiligen bestandsorientierten Ausbaus der bestehenden Straßen aus straßenplanerischer Sicht weiterhin den Charakter einer Gemeindeverbindungs- bzw. Kreisstraße aufweisen. „Den Anforderungen des Bundesstraßenverkehrs hinsichtlich Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit könnte die vom UVA angedachte Streckenführung ohne umfangreiche Änderungen des Straßenquerschnitts und der Linienführung nicht gerecht werden“, sagte König.

Das UVA-Konzept sieht den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraßen AÖ 23, AÖ 26, AÖ 28, TS 42 und TS 1 im Osten vor. „Dieser Ausbauabschnitt würde eine Linienverbesserung und Querschnittsverbreiterung auf einer Länge von gut 27 Kilometern erfordern.“ Diverse Knotenpunkte müssten der steigenden Verkehrsbelastung entsprechend ausgebaut werden. König weiter: „Der UVA schlägt auf diesem Streckenabschnitt vor, dass gegebenenfalls lediglich drei Ortschaften – Feichten, Palling und Kammer – durch eine kleinräumige Ortsumgehung entlastet werden sollen, die übrigen Ortsdurchfahrten wären ohne Umgehungsstraßen mit dem zusätzlichen Verkehr belastet. Außerdem würden die vom UVA angedachten kleinräumigen Ortsumgehungen für Kammer, Palling und Feichten direkt an deren Wohngebiete heranreichen und damit jegliche weitere Ortsentwicklung in Richtung Osten fast unmöglich machen.“

„Keinerlei Entlastungen für die vielen kleinen Ortschaften und Weiler“

Im Westen von Tacherting und Trostberg sehe der UVA den bestandsorientierten Ausbau einer Strecke über die TS 20, die Gemeindeverbindungsstraße von Oberbrunnham bis Oberfeldkirchen, die Kreisstraße TS 36 und die Gemeindeverbindungsstraße über Viehhausen und Frühling bis Kirchberg an die B 304 vor. Dieser Streckenabschnitt weise eine Länge von rund 12,5 Kilometern auf, der ebenfalls in Bezug auf die Fahrbahnbreite und die Linienführung stark verbessert werden müsste. Hier seien vom UVA keinerlei Entlastungen für die vielen kleinen, direkt an die Straßen angebauten Ortschaften und Weiler vorgesehen. „Die Idee des UVA wäre somit mit erheblichen Kosten verbunden, würde aber weder die verkehrlich prekären Situationen in den größeren Ortschaften wie Altenmarkt oder Trostberg wesentlich verbessern und zudem eine deutliche Belastung des bisher moderat bis gering belasteten nachgeordneten Straßennetzes und deren Anwohnern nach sich ziehen. Dies nimmt der UVA offensichtlich billigend in Kauf.“

Rein straßenrechtlich könne kein Verkehrsteilnehmer gezwungen werden, die vom UVA vorgesehenen auszubauenden Kreis- und Gemeindestraßen zu nutzen, nachdem die vorhandene Bundesstraße als solche weiter bestehen bleiben müsse. Somit würden die Verkehrsteilnehmer insbesondere im Navi-Zeitalter wie bisher weiterhin großteils die Bundesstraße benutzen. „Abgesehen davon, dass der vom UVA vorgeschlagene bestandsorientierte Ausbau aufgrund der unklaren Baulastträgerverhältnisse rechtlich höchst schwierig sein dürfte, wäre auch die Zeitschiene für eine mögliche Realisierung in keinster Weise absehbar. Eine Entlastung für die ,Traun-Alz-Achse‘ würde in weite Ferne rücken.“

(13. März 2015)

Plan mit der UVA-Route

Orgelpfeifer_UVA_Alternative_Aubergtunnel

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